Pflichtverteidiger bei Fahrerflucht

11. Dezember 2025

Unfallflucht 142 gesetz

Pflichtverteidiger bei einer Fahrerflucht?

Wird dem Beschuldigten bei einer Fahrerflucht ein Pflichtverteidiger beigeordnet? Kann man einen Pflichtverteidiger beantragen, wenn man einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhalten hat?

Einleitung – Die Pflichtverteidigung

Anwälte kosten Geld. Beschuldigte, denen eine Fahrerflucht vorgeworfen wird, fragen deshalb häufig nach einem „Pflichtverteidiger“. Dabei gehen viele davon aus, dass die Pflichtverteidigung etwas mit den Einkommensverhältnissen zu tun hat – wer sich keinen Anwalt leisten kann, dem wird ein Anwalt gestellt. Das ist allerdings falsch. Die Pflichtverteidigung hat bei uns grundsätzlich nichts mit dem Einkommen des Beschuldigten zu tun.

Im Gesetz wird die Pflichtverteidigung als „notwendige Verteidigung“ bezeichnet (§ 140 StPO). In dieser Vorschrift steht nichts vom Einkommen oder Vermögen des Beschuldigten. Ein Pflichtverteidiger ist stattdessen hauptsächlich dann beizuordnen, wenn die

  • Sach- oder Rechtslage schwierig ist,
  • die Tat schwer wiegt oder
  • wenn der Beschuldigte nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.

Um es vorwegzunehmen: Bei der Verkehrsunfallflucht greifen diese Gründe in den meisten Fällen nicht. Wenn Ihnen eine Fahrerflucht vorgeworfen wird oder wenn Sie schon einen Strafbefehl wegen einer Fahrerflucht erhalten haben, dann wird Ihnen nur in Ausnahmefällen ein Pflichtverteidiger beigeordnet:

Schwere der Tat bei § 142 StGB

Ein wichtiger Grund für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist die Schwere der Tat. Klar ist, wenn Ihnen ein Mord oder ein Totschlag vorgeworfen wird und Ihnen droht eine lange Freiheitsstrafe, dann muss Ihnen das Gericht einen Verteidiger zur Seite stellen. Hier ist eindeutig, dass die Tat schwer wiegt. Aber natürlich muss es nicht gleich Mord oder Totschlag sein: Eine Schwere der Tat wird beispielsweise angenommen, wenn dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr droht.

Bei der Verkehrsunfallflucht geht es fast immer „nur“ um eine Geldstrafe – Freiheitsstrafen sind bei § 142 StGB die Ausnahme. Wenn Sie nicht gerade unter laufender Bewährung stehen, dann begründet die Geldstrafe keine „Schwere der Tat“. In der Regel wird die Fahrerflucht auch mit einem Strafbefehl geahndet, sodass es nur zu einer Hauptverhandlung kommt, wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt. 

Dass mit der Verurteilung wegen Unfallflucht häufig die Fahrerlaubnis entzogen wird, könnte im Einzelfall die Schwere der Tat begründen, wenn der Beschuldigte Berufskraftfahrer ist und wenn der Führerscheinverlust dazu führen würde, dass er auch seinen Job verliert. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an.

In den meisten Fällen hingegen begründen die Folgen einer Verurteilung wegen § 142 StGB keine Schwere der Tat i.S.d. § 140 StPO — deswegen wird Ihnen also nur in Ausnahmefällen ein Verteidiger beigeordnet, wenn der Vorwurf auf Unfallflucht lautet.

Die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage kann es ebenfalls erforderlich machen, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss. Auch das dürfte in Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht aber eher selten der Fall sein. Manchmal kann es um die Frage gehen, ob Beweisverwertungsverbot vorliegt. — das kann eine schwierige Rechtslage begründen. Belehrungsfehler sind im Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht nicht selten, insbesondere wenn der Halter des Fahrzeugs anfangs als Zeuge befragt wird. Auch hier kommt es aber auf den Einzelfall an.

Unfähigkeit zur Selbstverteidigung

Bei der Unfähigkeit zur Selbstverteidigung geht es weniger um den Fall, sondern eher um die Person des Beschuldigten. Kann er sich selbst verteidigen oder ist er dazu nicht in der Lage? Leider geht es hier aber nicht um die Frage, wie gut Sie sich mit der Strafprozessordnung auskennen oder wie fähig Sie sind, dem Staatsanwalt in einer Hauptverhandlung Paroli zu bieten. Stattdessen kommt es darauf an, ob Sie nachweislich durch besondere Beeinträchtigungen gehindert sind, sich effektiv selbst zu verteidigen. Jemand, der an einer schweren Erkrankung leidet, kann sich möglicherweise nicht selbst verteidigen. Auch hier kommt es — wenig überraschend — auf den Einzelfall an.

Fazit: Pflichtverteidigung bei § 142 StGB die Ausnahme

Alles in allem kommt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in einem Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) nur in Ausnahmefällen in Betracht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beiordnung eines notwendigen Verteidigers (Pflichtverteidigers) liegen meist nicht vor. Aus Sicht der Justiz ist die Verkehrsunfallflucht eher ein geringfügiger Vorwurf (auch wenn die Folgen für den Betroffenen in der Regel recht gravierend sind). Wenn Ihr Fall also kein Ausnahmefall ist, dann müssen Ihren Anwalt selbst zahlen (hier mehr zu den Kosten eines Anwalts bei einer Unfallflucht). Es sei denn, Ihre Rechtsschutzversicherung tritt ein oder Sie werden freigesprochen – dann muss die Landeskasse die Gebühren des Anwalts zahlen.

Was können Sie nun tun?

Ihr Fall könnte ein Fall der Pflichtverteidigung sein? Ich würde Ihnen trotzdem eher davon abraten, selbst einen Beiordnungsantrag zu stellen. Es ist nämlich sinnvoller, wenn der Antrag vom Anwalt gestellt und auch begründet wird.

Wenn Sie die Vermutung haben, dass Ihr Fall ein Fall der Pflichtverteidigung sein könnte oder wenn Sie sich nicht sicher sind, dann schreiben Sie mir eine Nachricht. Gerne kann ich Ihnen eine Einschätzung geben. Und natürlich vertrete ich Sie in einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht auch als Pflichtverteidiger, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Lesen Sie mehr zur Pflichtverteidigung

Einen Pflichtverteidiger suchen?

9. September 2025

Einen guten Pflichtverteidiger zu finden ist keine leichte Aufgabe – vor allem ohne Vorwissen oder persönliche Empfehlungen. Praktische Tipps, worauf Sie bei der Suche achten sollten und wie Sie einen geeigneten Strafverteidiger finden.

Lesen Sie mehr

Kosten Pflichtverteidiger Jugendliche

1. September 2025

Im Jugendstrafverfahren wird häufig ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Wer trägt nach der Verurteilung die Kosten – der Jugendliche, die Eltern oder die Staatskasse? Die Kostenregelung nach § 74 JGG erklärt.

Lesen Sie mehr

Pflichtverteidigerliste Berlin

27. August 2025

Wenn Sie einen Pflichtverteidiger in Berlin suchen, können Sie auf die Pflichtverteidigerlisten der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Berliner Anwaltsvereins zurückgreifen. Alle wichtigen Informationen und Links dazu finden Sie hier.

Lesen Sie mehr

Fachanwalt für Strafrecht – bundesweit als Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht beigeordnet – aber Sie bestimmen, wer das ist. Als Fachanwalt für Strafrecht bringe ich Spezialisierung und mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in Ihre Verteidigung ein.

Fachanwalt für Strafrecht

Spezialisierung und über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung – als Wahl- und als Pflichtverteidiger.

Bundesweite Vertretung

Pflichtverteidiger müssen nicht am Gerichtsort sitzen. Ich übernehme Pflichtverteidigungen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen, wenn das erforderlich ist.

Kostenlose Ersteinschätzung

Unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall besprechen und klären, ob ich Ihre Pflichtverteidigung übernehmen kann. Ohne Kosten und ohne Risiko.

Fachanwalt Strafrecht Verkehrsrecht Popken

170+ Top-Bewertungen
auf anwalt.de

Sprechen wir über Ihr Verfahren!

Ihre Anfrage ist kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Füllen Sie das Formular aus und ich melde mich bei Ihnen – in der Regel innerhalb weniger Stunden. Gerne können Sie auch angeben, wann ich Sie am besten erreiche.

Schneller Rückruf binnen weniger Stunden

Kostenlos & Ohne Risiko

Beratung vom Fachanwalt

Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken.

Bewertung auf anwalt.de

06.12.2021

Jetzt Rückruf anfordern!





    Füllen Sie das Formular aus und Rechtsanwalt Popken wird sich umgehend bei Ihnen wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung melden.

    FAQ

    Häufige Fragen zur
    Pflichtverteidigung und zur
    Erstberatung.

    Was ist eine Erstberatung zur Pflichtverteidigung?

    In einem Erstgespräch können wir Ihren Fall besprechen und klären, ob die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen. Ich erkläre Ihnen, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und ob ich Ihre Verteidigung übernehmen kann.

    Was kostet die Ersteinschätzung?

    Das Erstgespräch ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Situation einzuschätzen und die nächsten Schritte zu besprechen.

    Ist das Gespräch vertraulich und geschützt?

    Selbstverständlich. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen, ist streng vertraulich – auch dann, wenn Sie mich danach nicht mandatieren.

    Kann ich Sie auch als Pflichtverteidiger außerhalb von Berlin beauftragen?

    Ja. Pflichtverteidiger müssen nicht am Sitz des Gerichts niedergelassen sein. Ich übernehme Pflichtverteidigungen in geeigneten Fällen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen an, wenn das erforderlich ist. Hinterlassen Sie eine Nachricht, gerne melde ich mich bei Ihnen.