Pflichtverteidiger? Wählen Sie Ihren eigenen Anwalt!
Sie haben das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst auszusuchen. Verlassen Sie sich nicht auf die Auswahl des Gerichts – holen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht an Ihre Seite. Kostenlose Ersteinschätzung.
Schnelle Hilfe
Ohne Risiko, ohne Kosten
Rat vom Fachanwalt
IHR PFLICHTVERTEIDIGER
Fachanwalt für Strafrecht – bundesweit als Pflichtverteidiger
Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht beigeordnet – aber Sie bestimmen, wer das ist. Als Fachanwalt für Strafrecht bringe ich Spezialisierung und langjährige Erfahrung in Ihre Verteidigung ein. Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Hauptverhandlung: Ich setze mich für das bestmögliche Ergebnis ein – mit dem gleichen Engagement wie in jeder Wahlverteidigung.
Fachanwalt für Strafrecht
Spezialisierung und über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung – als Wahl- und als Pflichtverteidiger.
Bundesweite Vertretung
Pflichtverteidiger müssen nicht am Gerichtsort sitzen. Ich übernehme Pflichtverteidigungen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen, wenn das erforderlich ist.
Kostenlose Ersteinschätzung
Unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall besprechen und klären, ob ich Ihre Pflichtverteidigung übernehmen kann. Ohne Kosten und ohne Risiko.
170+ Top-Bewertungen
auf anwalt.de
Ihr Pflichtverteidiger
Was Sie von mir als Pflichtverteidiger erwarten können
Sie haben das Recht, sich Ihren Pflichtverteidiger selbst auszusuchen. Nutzen Sie es.
Fachanwalt für Strafrecht
Nicht jeder Pflichtverteidiger ist Fachanwalt. Der Titel setzt nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht voraus. Das ist relevant, weil das Gericht grundsätzlich jeden zugelassenen Anwalt beiordnen kann – auch ohne Erfahrung in der Strafverteidigung.
+20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung
Ich verteidige seit über 20 Jahren in Strafsachen – vor Amtsgerichten, Landgerichten und in der Revision. Pflichtverteidigungen gehören seit Beginn meiner Tätigkeit dazu.
Verteidigung, nicht Verwaltung
Pflichtverteidigung bedeutet bei mir nicht, einmal die Akte zu lesen und dann im Termin zu erscheinen. Ich verteidige Pflichtmandate mit dem gleichen Einsatz wie Wahlmandate. Selbstverständlich.
Sprechen wir über Ihren Fall!
Ihre Anfrage ist kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Füllen Sie das Formular aus und ich melde mich bei Ihnen – in der Regel innerhalb weniger Stunden. Gerne können Sie auch angeben, wann ich Sie am besten erreiche.
Schneller Rückruf binnen weniger Stunden
Kostenlos & Ohne Risiko
Beratung vom Fachanwalt
Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken.
Bewertung auf anwalt.de
06.12.2021
Jetzt Rückruf anfordern!
Füllen Sie das Formular aus und Rechtsanwalt Popken wird sich umgehend bei Ihnen wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung melden.
Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt
Wichtige Fragen zu Ihrer Pflichtverteidigung, die wir in einer Erstberatung klären können:
Kann ich den Pflichtverteidiger wählen?
Ja! Das Gericht muss Ihnen Gelegenheit geben, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Nur wenn Sie niemanden benennen, wählt das Gericht einen Verteidiger für Sie aus. Nutzen Sie dieses Recht – es ist einer der wichtigsten Schritte im Verfahren.
Was kostet mich ein Pflichtverteidiger?
Zunächst nichts – die Kosten des Pflichtverteidigers trägt die Staatskasse. Allerdings: Werden Sie verurteilt, kann das Gericht Ihnen die Kosten auferlegen. Im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung übernimmt der Staat die Kosten endgültig.
Ist ein Pflichtverteidiger schlechter als ein Wahlverteidiger?
Nein. Ein Pflichtverteidiger hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Wahlverteidiger. Der Unterschied liegt nur in der Vergütung, nicht in der Qualität der Verteidigung. Entscheidend ist, dass Sie einen erfahrenen und engagierten Verteidiger wählen.
Wann steht mir ein Pflichtverteidiger zu?
Ein Pflichtverteidiger wird in den Fällen der „notwendigen Verteidigung“ bestellt (§ 140 StPO) – z. B. bei Verbrechensvorwürfen, Verhandlungen vor dem Landgericht, in der Untersuchungshaft oder bei schwieriger Sach- und Rechtslage. Ob Ihr Fall darunter fällt, kläre ich gerne im Erstgespräch.
Informationen zur Pflichtverteidigung
Informationen und Praxistipps vom Fachanwalt
Pflichtverteidiger & Pflichtverteidigung
Pflichtverteidiger & Pflichtverteidigung: Was ist ein Pflichtverteidiger, wann wird er beigeordnet und wie bekommen Sie den richtigen Anwalt für Ihre Pflichtverteidigung?
Weiterlesen
Pflichtverteidiger Voraussetzungen
Wann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu? Die gesetzlichen Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO genau erläutert.
Weiterlesen
Pflichtverteidiger Kosten
Was kostet ein Pflichtverteidiger? Wer trägt die Kosten und was passiert bei Verurteilung oder Freispruch?
Weiterlesen
Pflichtverteidigerantrag
Ein Pflichtverteidiger wird nicht auf Antrag wegen Mittellosigkeit bestellt, sondern nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Wie und wann man einen Antrag stellt und was dabei zu beachten ist.
Weiterlesen
Pflichtverteidiger wechseln
Sie sind unzufrieden mit Ihrem Pflichtverteidiger? So können Sie ihn wechseln und einen anderen Anwalt benennen.
Weiterlesen
Pflichtverteidiger für Jugendliche
Jugendstrafrecht und Pflichtverteidigung: Wann haben Jugendliche ein Recht auf einen Pflichtverteidiger?
WeiterlesenErfolgreiche Verteidigung – aus Sicht meiner Mandanten
Echte Bewertungen von anwalt.de
Beratung wegen Einstellung § 153a StPO
anwalt.de am 21.02.2026
Im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach Paragraph 153a StPO wurde ich sehr gut, unkompliziert und transparent beraten. Herr RA Popken übernahm jegliche Korrespondenz mit der Statsanwaltschaft und informierte mich nach Rücksprache ausführlich.
Verteidigung Ermittlungsverfahren § 263 StGB
anwalt.de am 21.02.2026
Herr Popken war durchwegs professionell und ging sehr mit Bedacht analytisch und faktisch an die Materie heran gepaart mit viel Empathy. Ich fühlte mich sehr gut beraten und folglich gut aufgehoben bei ihm. Alle Schritte wurden stets gemeinsam rechtzeitig telefonisch abgesprochen und die Durchführung ging entsprechend wie angekündigt pünktlich vonstatten. Herr Popken hat mich mit
Strafbefehlsverfahren Körperverletzung
anwalt.de am 21.02.2026
Ich kann Herr RA Popken wärmstens weiterempfehlen. Er hat mir bei einer sehr kniffligen Angelegenheit geholfen und in der Gerichtsverhandlung eine Einstellung bewirkt. Sehr professionell, kompetent, freundlich Weiter so 👍
Verteidigung Ermittlungsverfahren § 267 StGB
anwalt.de am 21.02.2026
alles, super kompetenter Anwalt. auf alle Fälle zu empfehlen!
Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung
anwalt.de am 21.02.2026
Die Vertretung durch Herrn Popken war durch und durch positiv. Sein offenes und freundliches Wesen gibt schnell Vertrauen. Er lieferte eine eingehende Beratung, zeigte sich fachlich kompetent und engagiert. Herr Popken hat sich Zeit genommen und den Fall schnell zu einem guten Abschluß gebracht. Ich bedanke mich nocheinmal im Namen meiner Familie ganz herzlich bei
Verteidigung in Hauptverhandlung wg. Bedrohung
anwalt.de am 21.02.2026
Herr Popken vertrat mich in einer äußerst persönlichen und hässlichen Familienauseinandersetzung, die mittlerweile noch als Erbstreit weitergeführt wird. Da der Gerichtstermin innerhalb kürzester Zeit anberaumt wurde, blieb Herrn Popken effektiv nur eine Woche um sich in den Fall einzuarbeiten. Innerhalb von kürzester Zeit und trotz der recht nachteiligen Situation, hat Herr Popken das bestmögliche Ergebnis
Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung
anwalt.de am 21.02.2026
Ich habe einfach „ins Blaue“ einen guten RA gesucht, welcher mich in einer für mich sehr unschönen Sache angemessen vertritt. Durch die gute Präsenz im Internet des Herr RA Popken LL.M. habe ich mich für ihn entschieden. Dank Herrn RA Popken gelang es zeitnah das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Für mich ist besonders hervorzuheben,
Verteidigung Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung
anwalt.de am 21.02.2026
Herr Popken war prompt für meine Anfrage da, hat mir den Ablauf und alle Möglichkeiten verständlich erklärt, war sehr emphatisch und das zu einem fairen Preis. Es war ihm ein leichtes die Strafanzeige wegen Beleidigung zur Einstellung zu bringen. Nur zu empfehlen!
Nachstellung
anwalt.de am 21.02.2026
Herrn Albrecht Popken kann ich mit bestem Gewissen empfehlen. Er ist ein äußerst engagierter, kompetenter und netter Anwalt der für seinen Mandanten jede Strapaze in Kauf nimmt. Er ist wirklich jeden Cent wert. Ich habe durch seine Hilfe eine Verurteilung abwenden können. Wofür ich mich hier noch einmal bedanken möchte.
Sprechen wir über Ihre Pflichtverteidigung!
In einem kurzen Telefonat kann ich Ihnen sagen, ob ich Ihre Pflichtverteidigung übernehmen kann und wie wir am besten vorgehen. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.
Nachricht schreibenLieber WhatsApp?
0151 428 39 999
FAQ
Häufige Fragen zur
Pflichtverteidigung und zur
Erstberatung.
In einem Erstgespräch können wir Ihren Fall besprechen und klären, ob die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen. Ich erkläre Ihnen, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und ob ich Ihre Verteidigung übernehmen kann.
Das Erstgespräch ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Situation einzuschätzen und die nächsten Schritte zu besprechen.
Selbstverständlich. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen, ist streng vertraulich – auch dann, wenn Sie mich danach nicht mandatieren.
In dringenden Fällen – insbesondere bei Untersuchungshaft – sofort. In weniger eiligen Fällen melde ich mich in der Regel innerhalb weniger Stunden zurück. Teilen Sie mir gerne mit, wenn Eile geboten ist.
Ja. Pflichtverteidiger müssen nicht am Sitz des Gerichts niedergelassen sein. Ich übernehme Pflichtverteidigungen in geeigneten Fällen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen an, wenn das erforderlich ist.
Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet, der Wahlverteidiger wird vom Mandanten direkt beauftragt und bezahlt. In beiden Fällen hat der Verteidiger die gleichen Rechte und Pflichten. Der wesentliche Unterschied betrifft nur die Vergütung – nicht die Qualität der Verteidigung.