Pflichtanwalt

7. Juli 2025

Unfallflucht 142 gesetz

Pflichtanwalt? Pflichtverteidiger?

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In der Welt der juristischen Fachsprache gibt es viele Begriffe, die für Laien manchmal verwirrend sein können. Ein solcher Begriff ist der „Pflichtanwalt“. Juristen sprechen nicht vom Pflichtanwalt, sondern vom Pflichtverteidiger oder vom notwendigen Verteidiger, weil er so im Gesetz bezeichnet wird.

In der Sache selbst macht es keinen Unterschied, ob Sie von einem Pflichtverteidiger oder von einem Pflichtanwalt sprechen. Gemeint ist dasselbe. Der Pflichtanwalt ist ein Anwalt, der dem Beschuldigten vom Gericht beigeordnet wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflichtverteidigung vorliegen. Welche Voraussetzungen das sind, ist in § 140 StPO geregelt.

Wenn Sie allerdings nach dem Begriff „Pflichtanwalt“ suchen, haben Sie ein kleines Dilemma, denn Sie finden die meisten und auch die juristisch korrekteren Informationen, wenn Sie direkt nach dem Begriff „Pflichtverteidiger“ suchen. Das liegt daran, dass „Pflichtverteidiger“ der korrekte Fachbegriff ist und deshalb in der Fachliteratur, in den Urteilen und in den juristischen Datenbanken verwendet wird.

 

Pflichtanwalt Berlin

Wenn Sie nach den Begriffen „Pflichtanwalt Berlin“ gesucht haben und auf diese Seite geführt wurden, dann war Ihre Suche bereits erfolgreich. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht Popken ist Strafverteidiger in Berlin und übernimmt Mandate auch als Pflichtverteidiger in Berlin oder andernorts. Oder als Pflichtanwalt. Wie es Ihnen gefällt.

Schreiben Sie eine Nachricht, gerne auch per WhatsApp. Dann sprechen wir über Ihre Sache und darüber, ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Pflichtanwalt – oder Pflichtverteidiger – möglich ist.

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Kosten Pflichtverteidiger Jugendliche

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Fachanwalt für Strafrecht – bundesweit als Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht beigeordnet – aber Sie bestimmen, wer das ist. Als Fachanwalt für Strafrecht bringe ich Spezialisierung und mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in Ihre Verteidigung ein.

Fachanwalt für Strafrecht

Spezialisierung und über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung – als Wahl- und als Pflichtverteidiger.

Bundesweite Vertretung

Pflichtverteidiger müssen nicht am Gerichtsort sitzen. Ich übernehme Pflichtverteidigungen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen, wenn das erforderlich ist.

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Unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall besprechen und klären, ob ich Ihre Pflichtverteidigung übernehmen kann. Ohne Kosten und ohne Risiko.

Fachanwalt Strafrecht Verkehrsrecht Popken

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Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken.

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06.12.2021

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    FAQ

    Häufige Fragen zur
    Pflichtverteidigung und zur
    Erstberatung.

    Was ist eine Erstberatung zur Pflichtverteidigung?

    In einem Erstgespräch können wir Ihren Fall besprechen und klären, ob die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen. Ich erkläre Ihnen, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und ob ich Ihre Verteidigung übernehmen kann.

    Was kostet die Ersteinschätzung?

    Das Erstgespräch ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Situation einzuschätzen und die nächsten Schritte zu besprechen.

    Ist das Gespräch vertraulich und geschützt?

    Selbstverständlich. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen, ist streng vertraulich – auch dann, wenn Sie mich danach nicht mandatieren.

    Kann ich Sie auch als Pflichtverteidiger außerhalb von Berlin beauftragen?

    Ja. Pflichtverteidiger müssen nicht am Sitz des Gerichts niedergelassen sein. Ich übernehme Pflichtverteidigungen in geeigneten Fällen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen an, wenn das erforderlich ist. Hinterlassen Sie eine Nachricht, gerne melde ich mich bei Ihnen.