Sie suchen einen Pflichtanwalt?
In der Welt der juristischen Fachsprache gibt es viele Begriffe, die für Laien manchmal verwirrend sein können. Ein solcher Begriff ist der „Pflichtanwalt“. Juristen sprechen nicht vom Pflichtanwalt, sondern vom Pflichtverteidiger oder vom notwendigen Verteidiger, weil er so im Gesetz bezeichnet wird.
In der Sache selbst macht es keinen Unterschied, ob Sie von einem Pflichtverteidiger oder von einem Pflichtanwalt sprechen. Gemeint ist dasselbe. Der Pflichtanwalt ist ein Anwalt, der dem Beschuldigten vom Gericht beigeordnet wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Voraussetzungen sind in § 140 StPO geregelt.
Wenn Sie allerdings nach dem Begriff „Pflichtanwalt“ suchen, haben Sie ein kleines Dilemma, denn Sie finden die meisten und auch die juristisch korrekteren Informationen, wenn Sie direkt nach dem Begriff „Pflichtverteidiger“ suchen. Das liegt daran, dass „Pflichtverteidiger“ der korrekte Fachbegriff ist und deshalb in der Fachliteratur, in den Urteilen und in den juristischen Datenbanken verwendet wird.
Suchen Sie nach dem Betriff "Pflichtverteidiger"!
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Pflichtanwalt Berlin
Wenn Sie nach den Begriffen „Pflichtanwalt Berlin“ gesucht haben und auf diese Seite geführt wurden, dann war Ihre Suche bereits erfolgreich. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht Popken ist Strafverteidiger in Berlin und übernimmt Mandate auch als Pflichtverteidiger in Berlin oder andernsorts. Oder als Pflichtanwalt. Wie es Ihnen gefällt.
Schreiben Sie eine Nachricht, gerne auch per WhatsApp. Dann sprechen wir über Ihre Sache und darüber, ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Pflichtanwalt – oder Pflichtverteidiger – möglich ist.