Einen Pflichtverteidiger suchen?

9. September 2025

Unfallflucht 142 gesetz

Einige Tipps zur Pflichtverteidigersuche

Einen Pflichtverteidiger suchen (und einen guten finden) – das ist nicht einfach. Nicht jeder, der einen Pflichtverteidiger sucht, hat Erfahrung mit Rechtsanwälten oder gar mit der Strafjustiz. Und nicht jeder hat Freunde oder Bekannte, die ihm einen Strafverteidiger empfehlen können. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie man einen guten Strafverteidiger bzw. Pflichtverteidiger findet. Denn klar ist, dass vom Ausgang des Strafverfahrens sehr viel abhängen kann – niemand möchte dann von einem Anwalt verteidigt werden, der eigentlich kaum einmal strafrechtliche Fälle bearbeitet hat und auch sonst wenig Erfahrung hat.
Natürlich ist die Frage, wie man einen (guten) Pflichtverteidiger findet, genauso schwierig zu beantworten wie die Frage, wie man einen guten Arzt findet. Doch einige Hinweise lassen sich schon geben, und tatsächlich ist die Suche nach dem richtigen Anwalt mit der Suche nach dem richtigen Arzt vergleichbar. Denn in beiden Professionen gelten Erfahrung und Spezialisierung als wichtiges Qualitätskriterium.

Einen guten Pflichtverteidiger finden?

Pflichtverteidiger? Suchen Sie nach Erfahrung und Spezialisierung! Ebenso wie Ärzte sind auch viele Rechtsanwälte spezialisiert. In der Regel macht es Sinn, sich den Anwalt anhand dieser Spezialisierung auszusuchen. Denn genauso wenig, wie man mit Kniebeschwerden zum Internisten geht, sollte man mit einem strafrechtlichen Problem zu einem Rechtsanwalt gehen, der sich ausschließlich auf das Mietrecht spezialisiert hat. Und auch dann, wenn man früher von einem Anwalt erfolgreich in einer Mietsache oder in einem Arbeitsrechtsverfahren vertreten wurde, sollte man gut überlegen, ob der Anwalt auch für ein Strafverfahren der richtige Anwalt ist.

Fachanwalt für Strafrecht als Pflichtverteidiger

Für den Mandanten, der einen Pflichtverteidiger sucht, ist es schwer, herauszufinden, welcher Anwalt Erfahrung in der Strafverteidigung hat. Ein wichtiger Anhaltspunkt kann hier der „Fachanwalt für Strafrecht“ sein. Diese Bezeichnung wird einem Anwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Anwalt nachweisen kann, dass er besondere theoretische und praktische Erfahrung im Strafrecht hat. Der Anwalt muss dabei vor allem nachweisen, dass er mindestens 60 strafrechtliche Mandate selbst bearbeitet hat und an wenigstens 40 Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht teilgenommen hat. Damit ist die Bezeichnung Fachanwalt zwar keine Garantie dafür, einen „guten“ Anwalt gefunden zu haben, aber immerhin ein erster Hinweis auf vorhandene Erfahrung und Schwerpunktsetzung. Wenn Sie also einen guten Pflichtverteidiger finden wollen, dann kann es sich empfehlen, nach einem Fachanwalt für Strafrecht zu suchen.

Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt

Der beste Anwalt nützt nichts, wenn die Chemie zwischen Mandant und Anwalt nicht stimmt. Wichtig ist es deshalb, dass Sie mit Ihrem Anwalt sprechen, bevor Sie ihn beauftragen. Denn für eine erfolgreiche Strafverteidigung muss zwischen dem Anwalt und dem Mandanten ein Vertrauensverhältnis bestehen. Die Entscheidung, ob Sie Ihrem Anwalt vertrauen oder nicht, können Sie nur selbst treffen.

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Fachanwalt für Strafrecht – bundesweit als Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht beigeordnet – aber Sie bestimmen, wer das ist. Als Fachanwalt für Strafrecht bringe ich Spezialisierung und mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in Ihre Verteidigung ein.

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Spezialisierung und über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung – als Wahl- und als Pflichtverteidiger.

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06.12.2021

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    FAQ

    Häufige Fragen zur
    Pflichtverteidigung und zur
    Erstberatung.

    Was ist eine Erstberatung zur Pflichtverteidigung?

    In einem Erstgespräch können wir Ihren Fall besprechen und klären, ob die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen. Ich erkläre Ihnen, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und ob ich Ihre Verteidigung übernehmen kann.

    Was kostet die Ersteinschätzung?

    Das Erstgespräch ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Situation einzuschätzen und die nächsten Schritte zu besprechen.

    Ist das Gespräch vertraulich und geschützt?

    Selbstverständlich. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen, ist streng vertraulich – auch dann, wenn Sie mich danach nicht mandatieren.

    Kann ich Sie auch als Pflichtverteidiger außerhalb von Berlin beauftragen?

    Ja. Pflichtverteidiger müssen nicht am Sitz des Gerichts niedergelassen sein. Ich übernehme Pflichtverteidigungen in geeigneten Fällen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen an, wenn das erforderlich ist. Hinterlassen Sie eine Nachricht, gerne melde ich mich bei Ihnen.