Pflichtverteidiger & Prozesskostenhilfe

5. August 2025

Unfallflucht 142 gesetz

Pflichtverteidiger und Prozesskostenhilfe – wie ist das Verhältnis?

Anwälte kosten Geld. Viele erfahrene Strafverteidiger rechnen nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, sondern bestehen schon bei Abschluss des Mandats darauf, dass der Mandant eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnet. Meist wird dann auch gleich ein Vorschuss fällig. Das ist für viele, die in einem Strafverfahren beschuldigt sind, ein Problem. Ohne Geld kein Anwalt. Aber muss dann nicht die Prozesskostenhilfe einspringen? Oder kann man sich einen Pflichtverteidiger suchen, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann? Leider ist es nicht so einfach.

Das „Recht“, sich selbst zu verteidigen

Grundsätzlich gibt es in einfachen Strafverfahren keinen Anwaltszwang. Wenn Ihnen also zum Beispiel „nur“ ein Ladendiebstahl vorgeworfen wird, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie sich in dem Strafverfahren selbst verteidigen können – ein Rechtsanwalt ist hier nicht zwingend erforderlich. Dass das faktisch häufig nicht zutrifft, weil das Recht auch in einfachen Verfahren kompliziert sein kann, spielt erst einmal keine Rolle. Es gibt deshalb auch keinen Anspruch auf anwaltlichen Beistand. Eine Ausnahme ist die sogenannte „notwendige Verteidigung“ – besser bekannt als Pflichtverteidigung.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Wenn gegen den Beschuldigten ein schwerwiegender Vorwurf erhoben wird oder wenn es Gründe gibt, weshalb er sich nicht selbst verteidigen kann, dann muss ihm von Gesetzes wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Die Voraussetzungen der Beiordnung sind recht eng; in den meisten Strafverfahren liegen sie nicht vor – mit der Folge, dass der Beschuldigte entweder einen Wahlverteidiger beauftragt oder sich allein verteidigen muss. Wichtig dabei: Es spielt nach dem Gesetz keine Rolle, wie Ihre Einkommensverhältnisse sind. Auch einem Millionär würde ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn er sich keinen Wahlverteidiger nimmt und wenn die Voraussetzungen der Beiordnung vorliegen. Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, dann wird auch kein Verteidiger beigeordnet, egal ob sich der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger leisten kann. Die Pflichtverteidigung „hilft“ also nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Beiordnung vorliegen. In allen anderen Fällen bleibt es dabei, dass Sie Ihren Verteidiger selbst zahlen müssen (es sei denn, Ihre Rechtsschutzversicherung tritt ein). Leider hilft Ihnen auch die Prozesskostenhilfe im Strafrecht nicht weiter.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Das Problem: Im Strafrecht gibt es grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe – jedenfalls nicht, wenn Sie im Strafverfahren beschuldigt sind. Hier gilt der Grundsatz, der oben schon dargelegt wurde: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Beschuldigte in einfachen Verfahren selbst verteidigen können. Soweit also kein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, kann Ihnen auch die Prozesskostenhilfe im Strafrecht nicht weiterhelfen.

Fazit

Die Pflichtverteidigung hat nichts mit den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen des Beschuldigten zu tun. Sie hat dementsprechend auch nichts mit der Prozesskostenhilfe zu tun. Die Prozesskostenhilfe soll zwar Menschen mit geringem Einkommen zu ihrem Recht verhelfen – aber nicht im Strafverfahren. Hier bleibt es leider dabei: Wer sich keinen Anwalt leisten kann, muss sich selbst verteidigen, solange die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung nicht vorliegen.

Lesen Sie mehr zur Pflichtverteidigung

Pflichtverteidiger bei Fahrerflucht

11. Dezember 2025

Bei einer Fahrerflucht stellt sich häufig die Frage, ob ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Die Antwort hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von den gesetzlichen Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO.

Lesen Sie mehr

Einen Pflichtverteidiger suchen?

9. September 2025

Einen guten Pflichtverteidiger zu finden ist keine leichte Aufgabe – vor allem ohne Vorwissen oder persönliche Empfehlungen. Praktische Tipps, worauf Sie bei der Suche achten sollten und wie Sie einen geeigneten Strafverteidiger finden.

Lesen Sie mehr

Kosten Pflichtverteidiger Jugendliche

1. September 2025

Im Jugendstrafverfahren wird häufig ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Wer trägt nach der Verurteilung die Kosten – der Jugendliche, die Eltern oder die Staatskasse? Die Kostenregelung nach § 74 JGG erklärt.

Lesen Sie mehr

Fachanwalt für Strafrecht – bundesweit als Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht beigeordnet – aber Sie bestimmen, wer das ist. Als Fachanwalt für Strafrecht bringe ich Spezialisierung und mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in Ihre Verteidigung ein.

Fachanwalt für Strafrecht

Spezialisierung und über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung – als Wahl- und als Pflichtverteidiger.

Bundesweite Vertretung

Pflichtverteidiger müssen nicht am Gerichtsort sitzen. Ich übernehme Pflichtverteidigungen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen, wenn das erforderlich ist.

Kostenlose Ersteinschätzung

Unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall besprechen und klären, ob ich Ihre Pflichtverteidigung übernehmen kann. Ohne Kosten und ohne Risiko.

Fachanwalt Strafrecht Verkehrsrecht Popken

170+ Top-Bewertungen
auf anwalt.de

Sprechen wir über Ihr Verfahren!

Ihre Anfrage ist kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Füllen Sie das Formular aus und ich melde mich bei Ihnen – in der Regel innerhalb weniger Stunden. Gerne können Sie auch angeben, wann ich Sie am besten erreiche.

Schneller Rückruf binnen weniger Stunden

Kostenlos & Ohne Risiko

Beratung vom Fachanwalt

Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken.

Bewertung auf anwalt.de

06.12.2021

Jetzt Rückruf anfordern!





    Füllen Sie das Formular aus und Rechtsanwalt Popken wird sich umgehend bei Ihnen wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung melden.

    FAQ

    Häufige Fragen zur
    Pflichtverteidigung und zur
    Erstberatung.

    Was ist eine Erstberatung zur Pflichtverteidigung?

    In einem Erstgespräch können wir Ihren Fall besprechen und klären, ob die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen. Ich erkläre Ihnen, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und ob ich Ihre Verteidigung übernehmen kann.

    Was kostet die Ersteinschätzung?

    Das Erstgespräch ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Situation einzuschätzen und die nächsten Schritte zu besprechen.

    Ist das Gespräch vertraulich und geschützt?

    Selbstverständlich. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen, ist streng vertraulich – auch dann, wenn Sie mich danach nicht mandatieren.

    Kann ich Sie auch als Pflichtverteidiger außerhalb von Berlin beauftragen?

    Ja. Pflichtverteidiger müssen nicht am Sitz des Gerichts niedergelassen sein. Ich übernehme Pflichtverteidigungen in geeigneten Fällen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen an, wenn das erforderlich ist. Hinterlassen Sie eine Nachricht, gerne melde ich mich bei Ihnen.