Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der dem Beschuldigten vom Gericht durch einen sogenannten Beiordnungsbeschluss beigeordnet wird. Mit der Beiordnung wird der Rechtsanwalt zum Verteidiger des Beschuldigten. Das Gesetz spricht nicht von Pflichtverteidigung, sondern von „notwendiger Verteidigung“ (§ 140 StPO).
Ein Pflichtverteidiger wird vor allem bei schwerwiegenden Vorwürfen beigeordnet. Wichtig ist, dass Sie Ihren Pflichtverteidiger selbst aussuchen und sich nicht auf die Auswahl des Gerichts verlassen.