Pflichtverteidiger Berlin

Ihr Pflichtverteidiger in Berlin – Fachanwalt für Strafrecht

Hallo! Mein Name ist Albrecht Popken, ich bin Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht und stehe Ihnen gerne als Pflichtverteidiger in Berlin zur Seite. Ich informiere hier auf pflichtverteidiger.info über die Pflichtverteidigung und alle Themen, die damit zusammenhängen. Melden Sie sich, wenn Sie beschuldigt oder angeklagt sind. Sprechen wir über Ihre Sache!

Fachanwalt für Strafrecht

Spezialisierung und über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung – als Wahl- und als Pflichtverteidiger.

Zentral in Berlin

Meine Kanzlei ist in Berlin-Moabit, in unmittelbarer Nähe der Berliner Strafgerichte, also des Amtsgerichts Tiergarten und des Landgericht Berlins.

Kostenlose Ersteinschätzung

Unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall besprechen und klären, ob ich Ihre Pflichtverteidigung übernehmen kann. Ohne Kosten und ohne Risiko.

Fachanwalt Strafrecht Verkehrsrecht Popken

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Was ist ein Pflichtverteidiger? Wie wird in Berlin beigeordnet?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der vom Gericht beigeordnet wird, um einen Beschuldigten in einem Strafverfahren zu verteidigen. Dies geschieht dann, wenn das Gesetz eine Verteidigung für notwendig erachtet – etwa bei schweren Straftaten oder wenn der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt. Der Pflichtverteidiger hat die Aufgabe, die Rechte des Angeklagten während des Verfahrens zu schützen und für eine faire Verhandlung zu sorgen. In Berlin finden alle Strafprozesse entweder am Amtsgericht Tiergarten oder am Landgericht Berlin statt (erstinstanzliche Verfahren am Berliner Kammergericht sind die Ausnahme). Beide Gerichte ordnen selbstverständlich auch Pflichtverteidiger bei, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Beiordnung vorliegen. Die Praxis, wie die Beiordnung gehandhabt wird, ist von Richter zu Richter unterschiedlich. Einige Richter haben ihre eigenen Listen mit Anwälten und ordnen häufig immer wieder Anwälte aus dem kleinen Kreis ihrer Liste bei. Andere Richter nutzen die Pflichtverteidigerliste der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V. Und wieder andere greifen auf Listen zurück, deren Ursprung unklar bleibt.

Ungeachtet dessen hat der Beschuldigte natürlich ein Wahlrecht, das heißt, er kann sich den Pflichtverteidiger selbst aussuchen. Von diesem Wahlrecht sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen. Dabei sollten Sie sich vorher informieren, worauf es bei der Auswahl des Pflichtverteidigers ankommt.

Wann sollten Sie einen Pflichtverteidiger aus Berlin suchen?

Die Frage lässt sich in zeitlicher wie auch in örtlicher Hinsicht beantworten.

Pflichtverteidiger – wann im Verfahren?

In zeitlicher Hinsicht ist es am besten, so früh wie möglich einen Anwalt einzuschalten. Das gilt auch für einen Pflichtverteidiger. Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, das die Beiordnung eines Pflichtverteidigers rechtfertigt, sollten Sie sich umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht suchen und mit diesem vereinbaren, dass er seine Beiordnung schon im Ermittlungsverfahren beantragt. Auch wenn bei Ihnen gerade eine Durchsuchung stattgefunden hat, ist es wahrscheinlich, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und Sie deshalb Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, dann besprechen wir Ihren Fall. Oder schreiben Sie mir einfach eine WhatsApp.

Pflichtverteidiger Berlin, Brandenburg und andernorts

In räumlicher Hinsicht sollten Sie natürlich einen Pflichtverteidiger in Berlin suchen, wenn das Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren in Berlin anhängig ist. Das gilt auch, wenn Sie selbst nicht in Berlin wohnhaft sind. Es ist einfacher, einen Anwalt in Berlin mit der Pflichtverteidigung zu beauftragen als einen Anwalt an Ihrem Wohnort. Das gilt vor allem dann, wenn Ihr Verfahren zu einer Hauptverhandlung führen wird, die am Amtsgericht Tiergarten oder am Landgericht Berlin stattfinden wird.

Wenn Sie in Potsdam, Brandenburg, Mecklenburg oder in der etwas weiteren Umgebung von Berlin (Dresden, Magdeburg usw.) wohnen und Ihr Verfahren dort anhängig ist, können Sie grundsätzlich auch einen Strafverteidiger aus Berlin mit Ihrer Pflichtverteidigung beauftragen. Die Reisekosten, die dadurch entstehen, sind nach der heutigen Fassung des Gesetzes kein Hindernis mehr. Für den Raum Brandenburg sind diese Kosten sowieso zu vernachlässigen. Für weitere Entfernungen können die Kosten zu hoch werden, auch der Aufwand für den Anwalt steht dann nicht mehr im Verhältnis. Fragen dazu? Melden Sie sich!

Schreiben vom Amtsgericht Tiergarten oder vom Landgericht Berlin?

Damit der Beschuldigte von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann, wird er vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers angehört. Häufig kommt dieses Schreiben zusammen mit einer Anklageschrift. In dem Schreiben heißt es etwa:

In Ihrem Strafverfahren liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 2 StPO vor. Es ist erforderlich, Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Sie erhalten hierdurch Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Dieser wird Ihnen als Verteidiger beigeordnet werden, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen. (…)
Sollten Sie keinen Rechtsanwalt benennen, ist beabsichtigt, Ihnen aus der Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte einen erfahrenen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu bestellen.

Wenn Ihnen ein solches Schreiben beispielsweise vom Amtsgericht Tiergarten übermittelt wurde, dann melden Sie sich umgehend bei mir, gerne auch per WhatsApp. Wir sprechen dann ausführlich über Ihre Sache und über das weitere Vorgehen – erst einmal unverbindlich und ohne Risiko. Denn am Ende machen müssen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und entscheiden, ob Sie mich mit Ihrer Pflichtverteidigung in Ihrem Strafverfahren betrauen oder nicht.

Sollten Sie Ihren Pflichtverteidiger (Berlin) selbst beantragen?

Nein. Ich rate davon ab, den Beiordnungsantrag beim Amtsgericht Tiergarten oder bei der Staatsanwaltschaft Berlin selbst zu stellen.

In der Justizpraxis neigen Gerichte dazu, Anträge auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers kritisch zu prüfen und sie eher abzulehnen als ihnen stattzugeben. Das gilt auch für die Berliner Gerichte und vor allem für Anträge, die vom Beschuldigten selbst gestellt werden. Ein Beschuldigter, der nicht über juristische Kenntnisse verfügt, steht vor der Herausforderung, die komplexen gesetzlichen Voraussetzungen der Pflichtverteidigung und die dazugehörige Rechtsprechung zu verstehen und seinen Antrag entsprechend zu begründen.

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht hingegen kennt die Feinheiten des Rechts und weiß genau, wie er einen Antrag auf Pflichtverteidigung formulieren muss, damit dieser die besten Erfolgsaussichten hat. Darüber hinaus kann ein Anwalt, sollte der Antrag abgelehnt werden, sofort und effektiv die passenden Rechtsmittel einlegen, um die Entscheidung anzufechten. Die Chancen auf Bestellung eines Pflichtverteidigers sind somit deutlich höher, wenn der Antrag von einem Anwalt gestellt und begründet wird, als wenn ein Beschuldigter diesen Weg allein beschreitet. Es ist daher ratsam für Beschuldigte, sich in solchen Angelegenheiten an einen kompetenten Rechtsbeistand zu wenden, der ihre Interessen professionell vertritt.

Fragen dazu? Nicht sicher, ob Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht? Schreiben Sie mir eine Nachricht, gerne auch über WhatsApp. Ich prüfe Ihre Sache unverbindlich und melde mich umgehend bei Ihnen.