Sie suchen einen Pflichtverteidiger in Potsdam?
Mein Name ist Albrecht Popken. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht in Berlin. Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen in Potsdam.
Mit 20 Jahren Berufserfahrung kann ich auch in Ihrem Fall helfen. Sprechen wir über Ihre Sache!
Wie Sie einen Pflichtverteidiger in Potsdam finden
Sie suchen einen Pflichtverteidiger in Potsdam? Hier finden Sie einige Hinweise, wie Sie in Ihren Pflichtverteidiger in Potsdam finden.
Googlen Sie nach einem Fachanwalt in Potsdam
Sehr naheliegend, trotzdem einige Tipps zum „googeln“ nach einem Pflichtverteidiger: Suchen Sie nicht nur nach dem Begriff „Pflichtverteidiger Potsdam“, sondern auch nach „Fachanwalt Strafrecht Potsdam“ oder „Strafverteidiger Potsdam“. Viele Fachanwälte für Strafrecht übernehmen Mandate auch als Pflichtverteidiger. Bei einem Fachanwalt können Sie sicher sein, dass er die notwendige Erfahrung hat, um Sie in der Sache zu vertreten. Wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht gefunden haben, der Ihnen zusagt, kontaktieren Sie ihn und fragen unverbindlich, ob er Ihr Mandat auch als Pflichtverteidiger übernimmt.
Pflichtverteidigerliste der RAK Brandenburg
Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg veröffentlicht eine Liste von Rechtsanwälten, die in Brandenburg Pflichtverteidigungen übernehmen. Sie finden die Liste hier. Die Liste ist sehr umfassend und verlinkt leider nicht auf die Webseiten der Anwälte. Es ist deshalb schwierig, sich über die Schwerpunkte der aufgelisteten Anwälte zu informieren. Mit ein wenig Zeit und einigem „googeln“ hilft die Liste aber bei der Suche.
Auch der Hinweis, dass der jeweilige Anwalt Fachanwalt für Strafrecht ist, ist in der Liste ein wenig versteckt. Hinter dem jeweiligen Namen ist das Kürzel „(FA f. StR)“ aufgeführt. Filtern lässt sich die Liste nicht, aber mit der Suchfunktion des Browsers sollte man zügig die Anwälte in der Lister finden, die Fachanwalt für Strafrecht sind und als Pflichtverteidiger in Potsdam tätig sind.
Suchen Sie Ihren Pflichtverteidiger auch in Berlin!
Es spricht nichts dagegen, einen Berliner Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger in Potsdam zu beauftragen. Die Reisekosten sind zu vernachlässigen, und nach der Neuregelung des Gesetzes auch kein Grund mehr, die Beiordnung abzulehnen. Wenn Sie Berlin in Ihre Suche einbeziehen, haben Sie eine sehr viel größere Auswahl. Hier finden Sie Hinweise zu den Berliner Pflichtverteidigerlisten. Teilweise finden Sie dort auch Potsdamer Kollegen. Und natürlich können Sie auch direkt mich kontaktieren, denn ich übernehme selbstverständlich auch Pflichtverteidigungen in Potsdam. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fall ein Fall der Pflichtverteidigung ist, dann stellen Sie Ihre Anfrage über das Formular hier – gerne gebe ich Ihnen eine Einschätzung.
Warum Rechtsanwalt Popken?
Fachanwalt für Strafrecht als Ihr Pflichtverteidiger
Pflichtverteidigung ist Vertrauenssache. Wenn Sie in einem Strafverfahren beschuldigt sind, müssen Sie sich auf Ihren Anwalt verlassen können. Und Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Ihr Anwalt weiß, was er tut. Deshalb sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht als Ihren Pflichtverteidiger beauftragen. Damit Sie sich auf Ihren Verteidiger verlassen können.
2003
20 Jahre Erfahrung
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Strafrechtsfälle
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Pflichtverteidiger Potsdam: Wie Sie mich beauftragen
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Schreiben Sie eine Nachricht über das Kontaktformular oben oder rufen Sie direkt an unter 0151 / 428 39 999. Gerne auch per WhatsApp
Ich melde mich.
Ich melde mich unverzüglich und wir sprechen ausführlich über Ihre Sache. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Sie entscheiden.
Sie entscheiden nach unserem Gespräch in Ruhe, ob Sie mich mit Ihrer Pflichtverteidigung beauftragen wollen.
Ich kümmere mich.
Wenn Sie sich entschieden haben und die Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich meine Beiordnung als Pflichtverteidiger. Nach Akteneinsicht besprechen wir gemeinsam die Verteidigungsstrategie.
Was Mandanten sagen
Bewertungen auf anwalt.de
Sehr freundlich, sehr kompetent, ehrlich
17.02.2021
Sehr engagiert und zuverlässig!
27.11.2020
Kompetente und zuverlässige Hilfe
24.03.2021
Sehr zu empfehlen!
27.12.2023
Sehr zufrieden
18.09.2022
Erfrischend ehrlich
29.01.2022
Was wird Ihnen vorgeworfen?
Ich verteidige im gesamten Strafrecht,
in jeder Lage des Verfahrens.
Fragen zur Pflichtverteidigung in Potsdam?
Sprechen wir!
Fragen zur Pflichtverteidigung?
Hier finden Sie die Antworten
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Der "normale" Strafverteidiger, den Sie sich selbst aussuchen und den Sie selbst bezahlen, bezeichnet man als Wahlverteidiger. Ein Pflichtverteidiger wird demgegenüber vom Gericht beigeordnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Beiordnung vorliegen. Der Pflichtverteidiger rechnet seine Gebühren grundsätzlich mit der Landeskasse ab.
Kann ich einen Berliner Anwalt als Pflichtverteidiger in Potsdam nehmen?
Ja, das ist unproblematisch. Es spricht nichts dagegen, einen Anwalt aus Berlin mit der Pflichtverteidigung in Potsdam zu beauftragen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Verfahren am Amtsgericht Potsdam anhängig ist oder am Landgericht Potsdam.
Wie kann mir Rechtsanwalt Popken helfen?
Ob ich Ihnen in Ihrer Sache helfen kann und ob ich der richtige Anwalt für Ihre Sache bin, können wir nur im persönlichen Gespräch klären. Schreiben Sie einfach eine Nachricht, ich melde mich. Dann sprechen wir über Ihre Sache. Kostenlos und unverbindlich.
Ich habe kein Geld, kriege ich einen Pflichtverteidiger?
Nein. Die Pflichtverteidigung hat nichts mit den Einkommensverhältnissen zu tun. Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der „notwendigen Verteidigung“ vorliegen, damit das Gericht Ihnen einen Anwalt als Pflichtverteidiger beiordnet. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, kann ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Melden Sie sich! Fragen kostet nichts.
Kann ich mir den Pflichtverteidiger selbst aussuchen?
Ja, Sie haben ein Wahlrecht, von dem Sie auch Gebrauch machen sollten. Verletzt das Gericht Ihr Wahlrecht und ordnet einen Verteidiger bei, mit dem Sie nicht einverstanden sind, kann das ein Grund für einen Pflichtverteidigerwechsel sein.
Muss ich einen Pflichtverteidiger vor Ort suchen?
Nein. Nach der letzten Änderung des Gesetzes muss der Pflichtverteidiger nicht mehr zwingend am Gerichtsort ansässig sein. Es kommt auf den Einzelfall an, ob es sinnvoll ist, einen Pflichtverteidiger aus Berlin für Ihre Sache zu beauftragen.
Was kostet ein Pflichtverteidiger?
Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung auf Staatskosten. Wenn Sie in dem Strafverfahren verurteilt werden, dann müssen Sie die Gebühren des Pflichtverteidigers der Landeskasse erstatten. Es sei denn, die Gebühren werden später „niedergeschlagen“, was häufig vorkommt.
Wie hoch diese Gebühren einer Pflichtverteidigung sind, kann man nicht für alle Fälle allgemein sagen. Sprechen Sie mit mir, dann kann ich Ihnen eine Einschätzung geben.
Wer beauftragt den Pflichtverteidiger?
Von einer Beauftragung sollte man eigentlich nicht sprechen. Das Gericht ordnet einen Pflichtverteidiger bei durch einen Beiordnungsbeschluss. Im Idealfall wird der Verteidiger beigeordnet, den sich der Beschuldigte selbst zuvor ausgesucht hat. Da hier vor der Beiordnung ein Mandatsverhältnis begründet wird, könnte man an dieser Stelle am ehesten von einer Beauftragung sprechen. Also: Wenn Sie mich nach unserem Erstgespräch beauftragen, beantrage ich meine Beiordnung. Das Gericht wird dann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, meine Beiordnung beschließen.
Wie kann der Pflichtverteidiger am einfachsten gewechselt werden?
Wenn die Beauftragung eines Wahlverteidigers aus finanziellen Gründen ausscheidet und auch die gesetzlichen Gründe, in denen ein Wechsel möglich ist, ausscheiden, kommt am ehesten der einverständliche Pflichtverteidigerwechsel in Betracht. Dazu muss der bisherige Pflichtverteidiger zustimmen und der neue Verteidiger erklären, dass er auf bereits entstandene Gebühren verzichten wird.
Ich habe ein Schreiben vom Amtsgericht Tiergarten erhalten.
Wenn Sie vom Amtsgericht Tiergarten oder vom Landgericht Berlin aufgefordert wurden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, dann sollten Sie sich so schnell wie möglich melden. Warten Sie nicht, bis das Gericht Ihnen einen Verteidiger beiordnet.
Kann ein Anwalt zwei Beschuldigte vertreten?
Nein, es gilt das Verbot der Mehrfachverteidigung gem. § 146 StPO.
Kann der Pflichtverteidiger das Mandat niederlegen?
Nein. Nach der Beiordnung muss der Anwalt die Pflichtverteidigung durchführen, er kann das Mandat nicht niederlegen oder kündigen. Nur im Fall der oben erwähnten seltenen Ausnahme bei der Vorführung vor den nächsten Richter gem. § 115a StPO sieht das Gesetz vor, dass der Pflichtverteidiger sein Mandat beenden kann. Ansonsten kann der Pflichtverteidiger ebenso wie der Beschuldigte seine Entpflichtung beantragen, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist. Dieser Antrag wird aber eher noch seltener begründet sein als der Antrag des Beschuldigten.
Kann man zwei Pflichtverteidiger haben?
Wenn das Gericht zwei Pflichtverteidiger beiordnet, dann kann der Beschuldigte zwei Pflichtverteidiger haben. Das geschieht manchmal umfangreichen Verfahren, in denen viele Hauptverhandlungstermine durchgeführt werden müssen. Dann wird zur Sicherung des Verfahrens ein zweiter Verteidiger bestellt. Auch der Umfang bzw. die Schwierigkeit der Sache kann ein Grund für die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers sein. Diese Verfahren sind aber die Ausnahme.
Sind Pflichtverteidiger schlechter als Wahlverteidiger?
Pflichtverteidigung hat nicht den besten Ruf. Es gibt Fälle, in denen unerfahrene Junganwälte Pflichtverteidigungen übernehmen, dann kann es an der Erfahrung fehlen. Es gibt auch Fälle, in denen der Pflichtverteidiger zu wenig für seinen Mandanten tut, weil die Gebühren zu niedrig sind. Es gibt aber auch Anwälte, die keinen Unterschied machen zwischen ihren regulären (zahlenden) Mandanten und den Mandanten, die als Pflichtverteidiger verteidigt werden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich einen persönlichen Eindruck von Ihrem Pflichtverteidiger verschaffen, bevor Sie ihn beauftragen. Und verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Gericht Ihnen einen „guten“ Pflichtverteidiger aussucht. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!