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Top zufrieden !
★★★★★
„Mein KFZ-Versicherer forderte 2500 Euro Regress von mir ( Aufklärungspflicht behindert ) . In einem kostenlosen Erstgespräch konnte Herr Popken mir den Sachverhalt verständlich erklären ! Sein Erstschreiben an den Versicherer führte bei diesem zu einer Rücknahme der Regress-Forderung. ( Causalitäts-Gegenbeweis ) Auch der zwischenzeitliche Schriftverkehr mit Anwalt Popken war sehr zufriedenstellend . Ich kann Herrn Popken definitiv weiterempfehlen . Nochmals vielen Dank für die schnelle Hilfe !! Uwe Weinhönnig“
anwalt.de am 28.11.2024