Bewertung auf anwalt.de
Strafbefehl wegen § 21 StVG / Beratung
★★★★★
„Kompetente Rechtsberatung, schnelle Reaktionszeit, super strukturierte Schriftsätze und Vorgehensweise. Jederzeit, sogar am Wochenende. Vielen Dank an Herrn Popken.“
anwalt.de am 26.11.2018