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Strafbefehl Trunkenheitsfahrt

★★★★★
„Rechtsanwalt Popken hat mich verteidigt gegen einen Strafbefehl wegen einer Trunkenheitsfahrt. Die Sache ging für mich sehr gut aus, weil in der Hauptverhandlung ein Nachtrunk bewiesen werden konte. Ich kann RA Popken uneingeschränkt empfehlen und werde ihn, wenn ich nochmals einen Strafverteidiger brauche (hoffentlich nicht), sicherlich wieder kontaktieren. Vielen Dank für den Einsatz und das super Ergebnis!“

anwalt.de am 04.01.2018

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