Pflichtverteidiger.info Infos vom Fachanwalt

Vom Fachanwalt für Strafrecht

Pflichtverteidiger? Wählen Sie Ihren eigenen Anwalt!

Sie haben das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst auszusuchen. Verlassen Sie sich nicht auf die Auswahl des Gerichts – holen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht an Ihre Seite. Kostenlose Ersteinschätzung.

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  • Ohne Risiko, ohne Kosten
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Ihr Pflichtverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht – bundesweit als Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen vom Gericht beigeordnet – aber Sie bestimmen, wer das ist. Als Fachanwalt für Strafrecht bringe ich Spezialisierung und langjährige Erfahrung in Ihre Verteidigung ein. Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Hauptverhandlung: Ich setze mich für das bestmögliche Ergebnis ein – mit dem gleichen Engagement wie in jeder Wahlverteidigung.

  • Fachanwalt für Strafrecht

    Spezialisierung und über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung – als Wahl- und als Pflichtverteidiger.

  • Bundesweite Vertretung

    Pflichtverteidiger müssen nicht am Gerichtsort sitzen. Ich übernehme Pflichtverteidigungen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen, wenn das erforderlich ist.

  • Kostenlose Ersteinschätzung

    Unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall besprechen und klären, ob ich Ihre Pflichtverteidigung übernehmen kann. Ohne Kosten und ohne Risiko.

Albrecht Popken, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

Albrecht Popken, LL.M.

Fachanwalt für Strafrecht

★★★★★ 170+ Top-Bewertungen auf anwalt.de

Ihr Pflichtverteidiger

Was Sie von mir als Pflichtverteidiger erwarten können

Sie haben das Recht, sich Ihren Pflichtverteidiger selbst auszusuchen. Nutzen Sie es.

Fachanwalt für Strafrecht

Nicht jeder Pflichtverteidiger ist Fachanwalt. Der Titel setzt nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht voraus. Das ist relevant, weil das Gericht grundsätzlich jeden zugelassenen Anwalt beiordnen kann – auch ohne Erfahrung in der Strafverteidigung.

+20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung

Ich verteidige seit über 20 Jahren in Strafsachen – vor Amtsgerichten, Landgerichten und in der Revision. Pflichtverteidigungen gehören seit Beginn meiner Tätigkeit dazu.

Verteidigung, nicht Verwaltung

Pflichtverteidigung bedeutet bei mir nicht, einmal die Akte zu lesen und dann im Termin zu erscheinen. Ich verteidige Pflichtmandate mit dem gleichen Einsatz wie Wahlmandate. Selbstverständlich.

Sprechen wir über Ihren Fall!

Ihre Anfrage ist kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Füllen Sie das Formular aus und ich melde mich bei Ihnen – in der Regel innerhalb weniger Stunden. Gerne können Sie auch angeben, wann ich Sie am besten erreiche.

  • Schneller Rückruf binnen weniger Stunden
  • Kostenlos & Ohne Risiko
  • Beratung vom Fachanwalt
★★★★★
„Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken.“
Bewertung auf anwalt.de · 06.12.2021

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Füllen Sie das Formular aus und Rechtsanwalt Popken wird sich umgehend bei Ihnen wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung melden. Ihre Angaben verwende ich nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, mehr in der Datenschutzerklärung.

Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Wichtige Fragen zu Ihrer Pflichtverteidigung, die wir in einer Erstberatung klären können:

Kann ich den Pflichtverteidiger wählen?

Ja! Das Gericht muss Ihnen Gelegenheit geben, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Nur wenn Sie niemanden benennen, wählt das Gericht einen Verteidiger für Sie aus. Nutzen Sie dieses Recht – es ist einer der wichtigsten Schritte im Verfahren.

Was kostet mich ein Pflichtverteidiger?

Zunächst nichts – die Kosten des Pflichtverteidigers trägt die Staatskasse. Allerdings: Werden Sie verurteilt, kann das Gericht Ihnen die Kosten auferlegen. Im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung übernimmt der Staat die Kosten endgültig.

Ist ein Pflichtverteidiger schlechter als ein Wahlverteidiger?

Nein. Ein Pflichtverteidiger hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Wahlverteidiger. Der Unterschied liegt nur in der Vergütung, nicht in der Qualität der Verteidigung. Entscheidend ist, dass Sie einen erfahrenen und engagierten Verteidiger wählen.

Wann steht mir ein Pflichtverteidiger zu?

Ein Pflichtverteidiger wird in den Fällen der „notwendigen Verteidigung“ bestellt (§ 140 StPO) – z. B. bei Verbrechensvorwürfen, Verhandlungen vor dem Landgericht, in der Untersuchungshaft oder bei schwieriger Sach- und Rechtslage. Ob Ihr Fall darunter fällt, kläre ich gerne im Erstgespräch.

170+ Top-Bewertungen auf anwalt.de

Erfolgreiche Verteidigung – aus Sicht meiner Mandanten

Echte Bewertungen von anwalt.de

  • ★★★★★
    Beratung wegen Einstellung § 153a StPO
    „Im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach Paragraph 153a StPO wurde ich sehr gut, unkompliziert und transparent beraten. Herr RA Popken übernahm jegliche Korrespondenz mit der Statsanwaltschaft und informierte mich nach Rücksprache ausführlich.“
    anwalt.de am 21.02.2026
  • ★★★★★
    Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung
    „Ich habe einfach „ins Blaue“ einen guten RA gesucht, welcher mich in einer für mich sehr unschönen Sache angemessen vertritt. Durch die gute Präsenz im Internet des Herr RA Popken LL.M. habe ich mich für ihn entschieden. Dank Herrn RA Popken gelang es zeitnah das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Für mich ist besonders hervorzuheben, mit welchem Engagement und auch wieviel Zeit er sich nahm, um in der Sache im Internet zu recherchieren, so daß in der Sache argumentativ gehandelt werden konnte. Ich habe noch nie einen Anwalt gebraucht, aber dies war eine sehr gute Wahl. Ohne zu übertreiben, darf ich Herrn RA Popken uneingeschränkt empfehlen. Sehr herzlichen Dank für überaus proffessionelle Arbeit und Hilfe.“
    anwalt.de am 21.02.2026
  • ★★★★★
    Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung
    „Ich wurde wegen einer ungerechtfertigten und nicht stattgefundenen Körperverletzung angezeigt und hatte mich im guten Glauben an den Rechtsstaat zunächst selbst „verteidigt“, mit dem Ergebnis, dass seitens der Amtsanwaltschaft Berlin dennoch einfach Anklage erhoben und das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten abgegeben wurde. Ab diesem Zeitpunkt musste und habe ich mich anwaltlich von RA Albrecht Popken vertreten lassen, wo dieser nach Akteneinsicht aufgrund seiner schriftsätzlichen dezidierten und die vorliegenden Widersprüche herausarbeitenden Stellungnahme beim Amtsgericht Tiergarten im sogenannten Zwischenverfahren vor der stattfindenden Hauptverhandlung die Einstellung des gegen mich gerichteten Verfahrens erreichen konnte. Herr RA Popken war immer zeitnah bei meinen erfolgten Rückfragen telefonisch und mittels Email zu erreichen. Ich kann ihn im Ergebnis meiner Mandatsvertretung weiterempfehlen.“
    anwalt.de am 21.02.2026
  • ★★★★★
    Nachstellung
    „Herrn Albrecht Popken kann ich mit bestem Gewissen empfehlen. Er ist ein äußerst engagierter, kompetenter und netter Anwalt der für seinen Mandanten jede Strapaze in Kauf nimmt. Er ist wirklich jeden Cent wert. Ich habe durch seine Hilfe eine Verurteilung abwenden können. Wofür ich mich hier noch einmal bedanken möchte.“
    anwalt.de am 21.02.2026
  • ★★★★★
    Sehr engagiert und zuverlässig!
    „Herr RA Albrecht Popken LL.M. habe ich über das Internet „gefunden“. Von Anfang an habe ich mich extrem gut beraten gefühlt. Das Erstgespräch bereits war eine Überraschung: Herr Popken hörte mir aktiv zu, merkte sich alle Details auf Anhieb und überzeugte mich ohne sich aufzudrängen. Auch deshalb übertrug ich ihm die rechtsanwaltliche Begleitung. Bis zum Schluss wurde ich von ihm absolut zuverlässig und sehr kompetent beraten und bis zum Vergleich in einer Verkehrs-Strafrechtssache begleitet. Das Preis- Leistungsverhältnis stimmte und war jederzeit transparent. Auch hatte ich stets den Eindruck gewinnen können, Herr Popken ist wirklich an einer guten, nachhaltigen Rechtsvertretung interessiert und nicht, wie weit verbreitet, in erster Linie an der Vermehrung seines Vermögens. Aus all diesen Gründen kann ich Herrn RA Popken unumwunden weiterempfehlen. Ich wünsche ihm und seinem Team weiterhin viel Erfolg und Gesundheit.“
    anwalt.de am 21.02.2026
  • ★★★★★
    Strafbefehlsverfahren Körperverletzung
    „Ich kann Herr RA Popken wärmstens weiterempfehlen. Er hat mir bei einer sehr kniffligen Angelegenheit geholfen und in der Gerichtsverhandlung eine Einstellung bewirkt. Sehr professionell, kompetent, freundlich Weiter so 👍“
    anwalt.de am 21.02.2026

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Sprechen wir über Ihre Pflichtverteidigung!

In einem kurzen Telefonat kann ich Ihnen sagen, ob ich Ihre Pflichtverteidigung übernehmen kann und wie wir am besten vorgehen. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.

FAQ

Häufige Fragen zur Pflichtverteidigung und zur Erstberatung.

Was ist eine Erstberatung zur Pflichtverteidigung?
In einem Erstgespräch können wir Ihren Fall besprechen und klären, ob die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen. Ich erkläre Ihnen, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und ob ich Ihre Verteidigung übernehmen kann.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Das Erstgespräch ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Es dient dazu, Ihre Situation einzuschätzen und die nächsten Schritte zu besprechen.
Ist das Gespräch vertraulich und geschützt?
Selbstverständlich. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Schweigepflicht. Alles, was wir besprechen, ist streng vertraulich – auch dann, wenn Sie mich danach nicht mandatieren.
Wie schnell können Sie aktiv werden?
In dringenden Fällen – insbesondere bei Untersuchungshaft – sofort. In weniger eiligen Fällen melde ich mich in der Regel innerhalb weniger Stunden zurück. Teilen Sie mir gerne mit, wenn Eile geboten ist.
Kann ich Sie auch als Pflichtverteidiger außerhalb von Berlin beauftragen?
Ja. Pflichtverteidiger müssen nicht am Sitz des Gerichts niedergelassen sein. Ich übernehme Pflichtverteidigungen in geeigneten Fällen bundesweit und reise zu Gerichtsterminen an, wenn das erforderlich ist.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger?
Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet, der Wahlverteidiger wird vom Mandanten direkt beauftragt und bezahlt. In beiden Fällen hat der Verteidiger die gleichen Rechte und Pflichten. Der wesentliche Unterschied betrifft nur die Vergütung – nicht die Qualität der Verteidigung.
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