{"id":5366,"date":"2023-12-15T12:45:15","date_gmt":"2023-12-15T10:45:15","guid":{"rendered":"http:\/\/pflichtverteidigerinfo.loc\/?post_type=themen_fahrerflucht&p=5366"},"modified":"2023-12-28T13:06:30","modified_gmt":"2023-12-28T11:06:30","slug":"pflichtverteidiger-voraussetzungen","status":"publish","type":"themen_fahrerflucht","link":"https:\/\/pflichtverteidigerinfo.loc\/stpo\/pflichtverteidiger-voraussetzungen\/","title":{"rendered":"Pflichtverteidiger Voraussetzungen"},"content":{"rendered":"\t\t
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Wann muss ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden?<\/div>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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Die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbeiordnung<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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Sie fragen sich, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbeiordnung vorliegen? Sie sind in einem Strafverfahren beschuldigt, und m\u00f6chten wissen, ob Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht? Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die Rechtslage. Das Problem ist allerdings, dass sich die F\u00e4lle kaum verallgemeinern lassen. Gerade die Frage, ob ein Pflichtverteidiger nach der wichtigen Generalklausel in \u00a7 140 Abs. 2 StPO beizuordnen ist, kann allgemein nicht beantwortet werden. Wenn Sie deshalb Zweifel haben, ob Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht oder nicht, dann schreiben Sie eine kurze Nachricht<\/a>. <\/span><\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t

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Einleitung \u2013 Pflichtverteidigung kurz erl\u00e4utert <\/h3>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der in bestimmten F\u00e4llen vom Gericht beigeordnet wird, einen Beschuldigten in einem Strafverfahren zu verteidigen. Dies geschieht nicht, weil der Beschuldigte sich keinen Anwalt leisten kann, sondern weil eine sogenannte \u201enotwendige Verteidigung\u201c vorliegt. Das bedeutet, dass das Gesetz f\u00fcr spezifische Situationen eine Verteidigung durch einen Anwalt vorschreibt, um ein faires Verfahren zu garantieren. Ohne Mitwirkung des Verteidigers w\u00e4re die Durchf\u00fchrung des Verfahrens unzul\u00e4ssig \u2013 daher die gesetzliche Bezeichnung \u201enotwendige Verteidigung\u201c.\u00a0<\/span><\/p>

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Pflichtverteidiger kein \u201eAnwalt auf Staatskosten\u201c ist. Die Landeskasse \u00fcbernimmt zwar zun\u00e4chst die Kosten, jedoch kann der Beschuldigte, wenn er verurteilt wird, verpflichtet werden, diese Kosten zur\u00fcckzuzahlen. Der Pflichtverteidiger ist ein vollwertiger Anwalt, der die Rechte seines Mandanten unabh\u00e4ngig vom Staat vertritt und dabei die gleichen Pflichten hat wie ein selbst gew\u00e4hlter Anwalt (der sogenannte Wahlverteidiger).\u00a0<\/span><\/p>

Im Folgenden soll erl\u00e4utert werden, in welchen Situationen das Gesetz die Verteidigung als notwendig ansieht \u2013 wann also die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung vorliegen. <\/span><\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t

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Die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr einen Pflichtverteidiger<\/h3>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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Ein Pflichtverteidiger wird einem Beschuldigten in bestimmten, gesetzlich geregelten F\u00e4llen beigeordnet. Diese F\u00e4lle sind in \u00a7 140 der Strafprozessordnung (StPO) definiert und umfassen Situationen, in denen der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Verteidigers als unerl\u00e4sslich f\u00fcr ein faires Verfahren ansieht. Von der Systematik ist zuerst zu pr\u00fcfen, ob einer der ausdr\u00fccklichen Beiordnungsgr\u00fcnde in \u00a7 140 Abs. 1 StPO vorliegt. Ist das nicht der Fall, ist zu pr\u00fcfen, ob die allgemeinere Klausel in \u00a7 140 Abs. 2 StPO eingreift.<\/span><\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t

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Pflichtverteidigerbeiordnung nach \u00a7 140 Abs. 1 StPO<\/h4>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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In \u00a7\u00a0140 Abs. 1 der Strafprozessordnung findet sich ein ganzer Katalog von Gr\u00fcnden, in denen dem Beschuldigten in jedem Fall ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. Diese Kataloggr\u00fcnde beziehen sich \u00fcberwiegend auf schwerwiegende Vorw\u00fcrfe (Nr. 1 und Nr. 2) oder auf Verfahren, in denen Haft oder Unterbringung im Raum stehen. <\/span><\/p>

Im Einzelnen wird nach dieser Vorschrift ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn:<\/span><\/p>